Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Fotograf Oliver Reetz, im Folgenden Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder vorliegen. Dies umfasst insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, Fotobücher, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf Datenträgern gespeicherte Bilder sowie Videos.
2. Vertragsschluss
Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos telefonisch oder per E-Mail anfragen. Eine Anfrage stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Auftragnehmer unterbreitet daraufhin ein verbindliches Angebot. Dieses ist zehn Werktage gültig.
Die Annahme des Angebots erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Erfolgt die Annahme nach Ablauf der Angebotsfrist, gilt sie als neues Angebot des Auftraggebers, das der Auftragnehmer ausdrücklich annehmen kann. Der Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung kommt Annahmewirkung zu.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren an den jeweiligen Orten erlaubt ist. Wartezeiten aufgrund von Fotografierverboten gelten als Arbeitszeit.
Der Auftraggeber erkennt an, dass Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen hinsichtlich Stil, Bildauffassung, Aufnahmeort oder technischer Umsetzung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere Witterungseinflüsse, fehlende Requisiten, verspätetes Erscheinen von Beteiligten, Reisesperren oder höhere Gewalt.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche für die Anfertigung und Nutzung der Fotos erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Einwilligungen nach dem Kunsturhebergesetz sowie gegebenenfalls nach Datenschutzrecht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender oder unzureichender Einwilligungen geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Einholung oder Prüfung entsprechender Einwilligungen vorzunehmen.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter.
Die Fotoproduktion erfolgt im vereinbarten Umfang. Zusätzliche Stunden können gesondert vereinbart werden.
Die Fotos werden in einem gängigen Dateiformat geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien besteht nicht. Die Übergabe der Fotos erfolgt spätestens vier Wochen nach dem Fototermin.
5. Vergütung und Auslagen
Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Angebot vereinbarten Tagessatzes. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungstellung fällig, jedoch nicht vor Übergabe der Fotos.
Die Einräumung jeglicher Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag.
Die Vergütung umfasst keine Nutzungsrechte für Zwecke der künstlichen Intelligenz. Eine Nutzung der Inhalte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz stellt eine gesonderte Nutzungsart dar und ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sowie gesonderter Vergütung zulässig.
An- und Abreisen erfolgen ab Hamburg. Anfahrten im Umkreis von 30 km werden pauschal mit 45 EUR berechnet. Darüber hinaus werden 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bahn-, Flug- und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Sonstige Kosten wie Material, Parkgebühren, Porto und Verpackung trägt der Auftraggeber. Essen und Getränke stellt der Auftraggeber während der Produktion in angemessenem Umfang zur Verfügung.
6. Auftragsänderungen, Erweiterungen und Kündigung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber bis vier Wochen vor dem Produktionsdatum werden 50 % der vereinbarten Vergütung fällig, bis eine Woche vorher 100 %, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchführen, wird eine geleistete Anzahlung vollständig erstattet. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Inhalten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
Sofern Nutzungsrechte eingeräumt werden, handelt es sich um einfache Nutzungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Lichtbilder ohne entsprechende Rechte zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nutzung der Fotos als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt zum Schadensersatz.
RAW-Dateien und Negative verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Unbearbeitete Fotos werden, sofern Bestandteil des Angebots, in weboptimierter Auflösung von maximal 2000 x 3000 Pixeln und einer Dateigröße von maximal 1 MB zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotos für eigene Werbezwecke zu verwenden. Wird das Einverständnis hierzu durch den Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, erhöht sich die vereinbarte Vergütung um 30 %.
Eine Nutzung der Inhalte auf Plattformen Dritter erfolgt im Rahmen der jeweiligen Plattformbedingungen und auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die erstellten Inhalte über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach Übergabe hinaus zu archivieren.
Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte umfassen ausdrücklich nicht die Nutzung der Inhalte für Zwecke der künstlichen Intelligenz. Dies gilt insbesondere für Training, Analyse, automatisierte Verarbeitung, Reproduktion, Variation oder Generierung neuer Inhalte. Eine solche Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zusatzvereinbarung und gesonderter Vergütung zulässig.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen haben Vorrang.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Hamburg 2023